Waldregeln

  • Die Kinder bleiben in Hör- bzw. Sichtweite einer Mitarbeiterin.
  • Die Kinder antworten, wenn sie gerufen werden.
  • Auf der Wanderung durch den Wald wartet jedes Kind an bestimmten Wartepunkten, bis ein Erwachsener sagt, dass es weiter geht.
  • Geschnitzt und gesägt wird unter Aufsicht oder wenn eine pädagogische Mitarbeiterin die Erlaubnis dazu gegeben hat.
  • Es werden keine Pflanzen, Früchte, Pilze in den Mund genommen.
  • Wir lassen keinen Müll im Wald zurück.
  • Auf feuchten Baumstämmen nicht balancieren (Rutschgefahr).
  • Nicht auf Holzpoldern klettern.
  • Tierkadaver, Tierkot und Federn dürfen nicht angefasst werden.
  • Mit Stöcken und Steinen wird achtsam umgegangen.
  • Zur Beobachtung aufgehobene Tiere möglichst bald wieder am Aufnahmeort freilassen.
  • Pflanzen, Blätter und Früchte werden nicht einfach achtlos abgerupft und dann weggeschmissen. Sie werden nur dann gepflückt, wenn sie anschließend eine Verwendung finden.

(4.8–4.9 vergl. Ingrid Miklitz: Der Waldkindergarten – Dimensionen eines pädagogischen Ansatzes, S. 151-153)