Öffnungszeiten und Kostenregelung

Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr ist unser Kindergarten geöffnet (Ausnahme: Gesetzliche Feiertage und mögliche zusätzliche Schließtage). In den Sommerferien bleibt der Kindergarten für drei Wochen, zwischen Weihnachten und Neujahr für ca. eine Woche geschlossen.

Der monatliche Elternbeitrag ist laut KITAgesetz geregelt. Die aktuelle Höhe kann über die Entgeltordnung eingesehen werden. Für die Beiträge ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Jeweils zum Fünften eines Monats werden die Elternbeiträge für den laufenden Monat abgebucht.

Personensorgeberechtigte mit geringem Einkommen, die eine Ermäßigung wünschen, wenden sich an das für sie zuständige Amt für Soziales, Jugend, Kultur, Schule und Sport des Amtes Schrevenborn.

Für Geschwisterkinder gilt hinsichtlich der zu entrichtenden Entgelte folgende Regelung: Für das zweite beitragspflichtige Geschwisterkind wird das Regelentgelt von Amts wegen um 50% und für jedes weitere beitragspflichtige Kind um 100% ermäßigt.