Organe des Vereins

Die Organe des Vereins Wald- und Naturkindergarten Heikendorf e.V. sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Beirat.

Die Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird von dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Jedes anwesende aktive Mitglied hat eine Stimme. Eine Übertragung des Stimmrechts ist durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes aktives Mitglied möglich.

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:

  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl der Kassenprüfer
  • Entlastung des Vorstandes
  • Satzungsänderungen
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie der Entgeltordnung des Wald- und Naturkindergartens
  • Fixierung des Haushalts
  • Auflösung des Vereins

Soweit nicht im Gesetz oder in der Satzung Abweichendes vorgeschrieben ist, fasst die Mitgliederversammlung Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenenthaltungen bleiben dabei außer Betracht. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Dieses wird allen Mitgliedern binnen acht Wochen übermittelt.

Der Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Zum Gesamtvorstand zählen zusätzlich der Kassenwart sowie der Protokollführer. Die Aufgabenverteilung regelt der Vorstand. Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich.

Der Gesamtvorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Die Mitglieder des Gesamtvorstandes müssen aktive Vereinsmitglieder sein.

Die Aufgaben des Vorstandes sind insbesondere:

  • Einstellung und Entlassung der pädagogischen Mitarbeiter
  • Entscheidung über Vereinsmitgliedschaft
  • Entscheidung über die Platzvergabe im Wald- und Naturkindergarten

Unter Einbeziehung des Gesamtvorstandes sind die Aufgaben des Vorstandes weiterhin:

  • Einberufung der Mitgliederversammlungen
  • Verwaltung des Vereinsvermögens
  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Entscheidung über die Kindergartenordnung und das pädagogische Konzept

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten (§ 26 BGB).

Der Beirat

Der Beirat setzt sich zusammen aus zwei Mitgliedern der Elternvertretung, jeweils zwei Vertreterinnen und Vertretern der pädagogischen Fachkräfte und des Vorstands und zwei Mitgliedern der Gemeindevertretung.

Der Beirat wirkt bei wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertageseinrichtung mit, insbesondere bei

– der Bewirtschaftung zugewiesener Mittel,
– der Aufstellung von Stellenplänen,
– der Festsetzung der Öffnungszeiten,
– der Festsetzung der Elternbeiträge und
– der Festlegung des Aufnahmeverfahrens.

Der Beirat wird durch die Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt.